Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht verbindet drei Komponenten, nämlich das Sondereigentum an der eigenen Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Beratung von Wohnungsverwaltungen
- Vertretung in Eigentümerversammlungen
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
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