Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht verbindet drei Komponenten, nämlich das Sondereigentum an der eigenen Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Beratung von Wohnungsverwaltungen
  • Vertretung in Eigentümerversammlungen
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen 

 

 

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